Wenn ich mich recht erinnere hatte ich diese Dienstvorschrift schon einmal bereit gestellt, allerdings muss sie bei dem einen oder anderen Serverupdate verlustig gegangen sein. Neu im Downloadbereich im Bereich Grenztruppen der DDR nunmehr die DV III/2 „Dienstvorschrift für den Dienst der Grenzposten“ vom 12. September 1956. Erlassen vom Innenminister, bis 1961 unterstand ihm ja die Grenzpolizei.
Interessanterweise finden sich auf den Webseiten des BStU einige Dienstvorschriften der Grenzpolizei bzw. den Grenztruppen. Wer mit dem Wesen solcher Dokumente vertraut ist und sich die Mühe macht diese zu lesen, erkennt schnell, dass auch 1956 die enthaltenen Schußwaffengebrauchsbestimmungen alles Andere als ein „Schießbefehl“ waren. Deshalb die gummiartige Formulierung, dass die Dienstvorschriften durch „nachfolgende Befehle“ außer Kraft gesetzt wurden. Ein Ding der (militärischen) Unmöglichkeit, wie ich meine.
Auch dieses Projekt – Veröffentlichung von Dienstvorschriften der Grenzpolizei/Grenztruppen – werde ich zu gegebener Zeit fortsetzen.