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Reblog aktuell – Analitik

Bereits gestern verwies ich – nicht zum ersten Mal wie mir inzwischen auffiel – auf den Blog Analitik.de . Zu den Ereignissen rund um die Festnahme des wild um sich schiessenden „Reichsbürgers“ in Bayern schreibt Analitik:

Ein Mann schießt in Deutschland vier Polizisten nieder. Der Mann wird leicht verletzt festgenommen.

Der Mann war legal im Besitz dutzender Waffen. Die Polizei wollte ihm diese wegnehmen. Spezialkräfte waren an der Operation beteiligt. Der Mann schoss ohne Vorwarnung. Der Mann erlitt bei der Festnahme dennoch nur leichte Verletzungen. Verstehen Sie? Er schießt vier Polizisten nieder (sie werden teils schwer verletzt) und wird selbst nicht erschossen.

Nun erinnern Sie sich an verschiedene „Amokläufer“, München, Winnenden, noch andere, die allesamt von der Polizei erschossen wurden, obwohl sie der Polizei nichts getan haben.

Spüren Sie den Unterschied zwischen einem realen Polizeieinsatz und einer inszenierten Geheimdienstoperation. Der nächste „Amoklauf“ kommt bestimmt, dann werden Sie sich an diesen Vergleich erinnern und gewisse Rückschlüsse ziehen können.

Ich möchte hier erweitern: denkt an Charlie Hebdo und an den Axtangriff in einer Regionalbahn in Bayern. Eine öffentliche Gefährdung kann man in diesen Fällen ebenso ausschließen, wie im Falle des „Reichsbürgers“. Die „Verhältnismäßigkeit der Mittel“ – wie u.a. im „Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ gefordert – wurde in den genannte Fällen nach meinem Dafürhalten nicht gewahrt. Am Ende bleibt die Frage Warum?

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