Der Beschluß ist gefasst und Teile des Kontingentes der Bundeswehr sind bereits unterwegs nach Syrien. Das Parlament hat dem Einsatz zugestimmt, dass reicht um in den Medien diesen nunmehr 15. Auslandseinsatz der Bundeswehr alsrechtmäßig zu bezeichnen. Ist es aber wirklich an dem? Ist der Einsatz nach dem Grundgesetz, nach der UN-Charta und dem Völkerrecht legitim?
Jochen Mitschka veröffentlichte gestern auf Telepolis einen interessanten Artikel, der sich mit den rechtlichen Konsequenzen des Bundeswehreinsatzes in Syrien beschäftigt. Ich persönlich halte es für etwas fragwürdig, die Konsequenz des Handelns in die Verantwortung des einzelnen Soldaten zu legen, allerdings gibt es ja durchaus Präzedenzfälle in der jüngeren deutschen Justizgeschichte zu einer solchen Herangehensweise: auch bei den sogenannten „Mauerschützenprozessen“ war die Mehrheit der verfolgten und verurteilten Grenzer Posten bzw. Postenführer an der Grenze, sozusagen letztes Glied in der Kette. Wenn es an dieser Stelle Recht war, bleibt nur der logische Schluß, dass auch jetzt jeder Matrose, Pilot oder Wartungstechniker am Ende Verantwortung für den völkerechtwidrigen Krieg in Syrien zu tragen hat.
Trotz dieser meiner grundsätzlichen Bedenken, halte ich den gesamten Artikel für lesenswert , beleuchtet er doch die rechtlichen Probleme des Einsatzes in Syrien aus verschiedenen Blickwinkeln.
Liebe Soldaten, die Ihr Euch auf den Weg machen wollt, dem Ruf des Vaterlandes zu folgen und Deutschland in Syrien zu verteidigen. Seit den Nürnberger Prozessen besteht Einigkeit darüber, dass Soldaten verantwortlich sind für ihre Taten, auch wenn sie „nur“ Befehlen folgen, wenn eine Befehlsverweigerung nicht Gefahr für Leib und Leben bedeutet.
Wenn Ihr folglich nach Syrien geht und dadurch gegen das Grundgesetz, das Völkerrecht und später vermutlich auch gegen Menschenrechte verstoßt, macht Euch bewusst, dass Ihr zur Verantwortung gezogen werden könnt. Lest aufmerksam die folgenden Erklärungen:
Soldaten, die in einen Krieg ziehen, können auf Grund verschiedener Gesetze zur Verantwortung gezogen werden.