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Dienstvorschrift Deutsche Grenzpolizei 1956 – Grenzposten

Interessanterweise stammt die heute zum Download bereit gestellte „Dienstvorschrift für Grenzposten“ aus dem Fundus der „BStU“ – jener jeweils nach dem Namen des obersten „Stasibekämpfers“ benannten Behörde. Es handelt sich um den Scan einer originalen Dientvorschrift aus dem Jahr 1956, erlassen vom Minister des Inneren der DDR. 

Für mich persönlich stellen sich viele dieser „enthüllenden“ Veröffentlichungen sehr seltsam dar: ich kann eben hier nichts „Verdächtiges“, „menschenverachtendes“ oder „unrechtmäßiges“ finden. Vielmehr handelt es sich um die „technokratische“, militärische und emotionslose Sprache die solchen Vorschriften, Gesetze usw. eigen ist,

Im wesentlichen geht es mir um einen wichtigen Punkt: wie bereits in den „Richtlinien“ von 1947 (§ 20) findet man auch in dieser Dienstvorschrift (hier im Punkt 207 f.) – sogar mit einer interessanten Änderung der Formulierungen (aus der „Pflicht“ wurde ein „Recht“ zur Schusswaffenanwendung) eindeutige Festlegungen zum Schusswaffengebrauch. Eines der großen Themen der Diskussion über die Grenztruppen bzw. ihrer Vorläufer ist der Schußwaffengebrauch an der zuerst Demarkationslinie, später Staatsgrenze. 
 
Auch diese Dienstvorschrift beweist eines: es war eben nicht formuliertes Ziel der Befehle und Vorschriften die – im Sprachgebrauch der DDR- Grenzsicherungsorgane als – „Grenzverletzer“ bezeichneten Personen zu „ermorden“, „hinterrücks abzuknallen“ oder wie immer das heutzutage formuliert wird, sondern Aufgabe war, das illegale Überschreiten dieser Grenze zu verhindern. Ein Einsatz der Schusswaffe war – wie im „Gesetz über die Staatsgrenze“ von 1982 formuliert – „das letzte Mittel der Gewaltanwendung“.
Derartige Festlegungen unterscheiden sich nicht von den Vorschriften,  die für bundesdeutsche Beamte des BGS oder des GZD galten.
 
Auch wenn nicht in einem „Gesetz über die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel“ formuliert, gab es immer eindeutige Festlegungen, die für den Dienst tuenden klar Befugnisse und Verbote regelten. Das Überraschende an der Sache ist eigentlich nur, dass sich Festlegungen in Ost und West zum Verwechslen ähnlich waren. Nur – und jetzt kommen die juristischen Feinheiten – das in der DDR als ausreichend angesehen wurde (bis 1982) die entsprechenden Formulierungen in Dienstvorschriften und Anordnungen zu formulieren, wurde on der Bundesrepublik ein Gesetz formuliert. Ich bin kein Jurist, aber nach meinem Verständnis trugen Dienstvorschriften Gesetzescharakter: sie waren durch mich einzuhalten und Verstöße gegen die Festlegungen der entsprechenden DV’s wurden geahndet.
 
Zum Thema zurück: ich werde in loser Folge weitere Dienstvorschriften, Befehle, Anordnungen und das Grenzgesetz von 1982 veröffentlichen. Die „Dienstvorschrift für Grenzposten“ aus dem Jahr 1956 ist lediglich der Anfang …
 
Ihr könnt diese frühe Vorschrift entweder hier direkt oder über das Menu unter dem Punkt Geschichte herunter laden …
 
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